Kapitel 10. Oktober 25

Die Abmachungen – Der Pass und die Großeltern

Originaltext (Abmachungen vom x.10.2025, zensiert): „Am x.10.2025 haben sich die Eltern von Kind 2 zum Gespräch im EKS getroffen und folgende Abmachungen getroffen: Das Internet wird von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr abgeschaltet. Während der Woche ist Kind 2 um 21.00 zu Hause, am Wochenende um 22.00 Uhr, in Ausnahmefällen um 23.00 Uhr. Kind 2 hat keinen Zugang zur Wohnung der Mutter ausserhalb der Betreuungszeiten. Der Pass wird im Büro von der Beiständin deponiert. Wird der Pass benötigt, meldet sich der Elternteil bei der Beiständin. Der Vater holt den Pass ab, der Mutter wird er zugesendet. Geht das Kind 2 während den Ferien direkt zum anderen Elternteil wird der Pass mitgegeben. Nach den Ferien wird der Pass innerhalb einer Woche der Beiständin übergeben. Die Sportwoche 2026 wird dem Vater zugeteilt.

Telefonische Ergänzung Vater am xx.10.2025: Kind 2 kann jederzeit zu den Grosseltern, wenn sie das Bedürfnis hat.

Diese Regelung gilt bis auf Weiteres oder bis eine Neuregelung zwischen den Eltern getroffen wird.“

„Hmmm – das Gespräch. Der Vorfall vom xx. August? Kein einziges Wort. Es ging nur um Internet-Zeiten, Ausgangszeiten, Wohnungszugang. Und dann der Pass – deponiert bei der Beiständin N. Ich beantragte das, alle waren einig. Die Sportwoche 2026 bei mir – ein kleiner Sieg.“

„Und der telefonische Nachtrag am xx. Oktober – Das Kind kann jederzeit zu den Großeltern. Niemand darf sie einsperren – nach der Balkonflucht ein Muss.“

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