Zukunftsvision

BERN am 15. Dezember 2025 – wir sind live dabei, und ein Kampf der letzten Jahre ist ein Weckruf für ein System, das Kinder und Väter verschlingt. Was geschehen ist – die Torpedierung der Vaterschaft durch Tricks, falsche Versprechen, Vernachlässigung, Rechtsbeugung, Betrug, Nötigung, Untätigkeit der KESB und Polizei – darf nie wieder passieren. Wir skizzieren eine Zukunftsvision mit konkreten Änderungen, basierend auf der schweizerischen Rechtslage (ZGB, ZPO, DSG), internationalen Standards (EGMR) und deiner Erfahrung. 

Was muss sich ändern?

Trennungsvereinbarungen sollen Pflicht sein ab Geburt! Keine Geldmacherei auf Kosten der Kinder durch überlastete Gerichte und müde Anwälte! Von Anfang an klar: Sorge, Unterhalt, Betreuung – fair und verbindlich. Kein Streit, keine Lügen und – keine Tricks.

Kindesschutz (Art. 315a ZGB): Die KESB muss bei akuter Gefährdung  unverzüglich handeln – keine 3-Monats-Fristen. Die aktuelle Praxis ist ein Verstoß (BGE 144 I 225).

Vaterschaftsrechte (Art. 252 ZGB): Die Anerkennung der Vaterschaft darf nicht ignoriert werden – gemeinsame Sorge muss respektiert werden, nicht einseitig untergraben (Gewöhnlicher Aufenthalt-Trick).

Mitwirkungspflicht (Art. 301 ZGB): Beide Eltern müssen Daten offenlegen (Vereinbarung) – Schweigen darf nicht geduldet werden.

Datenschutz und Akteneinsicht (Art. 25 DSG): Verzögerungen (EKS) und falsche Ausreden („Datenschutz verbietet E-Mail“ bei verschlüsselter Übertragung) müssen weg – sofortige Einsicht per sicherer Methode.

Steuerrechtliche Gerechtigkeit: Der Kinderabzug muss bei 50-50 Betreuung möglich sein – die aktuelle Regel („Wer Unterhalt zahlt, kein Abzug“) ist willkürlich (Art. 9 BV).

Systemische Ausnutzung: Das System frisst Väter und Kinder – Gerichtlich genehmigte Vereinbarungen (falscher Steuererlass, 80 % Unterhalt bei 70 % Pensum etc.) zeigen, wie Männer an den Rand gedrängt werden.

Erziehungsgutschriften der AHV stehen beiden Elternteilen zu! – Es müssen beide Eltern die Gutschriften bekommen. Kein System, das ein Elternteil bevorzugt und den anderen bestraft. Das ist Gerechtigkeit, Art. 9 BV – Gleichbehandlung!

…or something like this:

Wie erreichen wir das?

EGMR: Verletzung Art. 8 EMRK (Familienleben) – ein Urteil könnte Schweiz zwingen, zu reformieren.

Gesetzliche Reformen:

Art. 315a ZGB ändern: Frist für akute Gefährdung auf 48 Stunden setzen – kein „abwarten“ mehr. Beispiel: Kanton Zürich hat schnelle Reaktionspflichten (Leitfaden Kindesschutz).

Art. 301 ZGB ergänzen: Explizite Sanktionen für einseitige Handlungen – Bußgelder oder Nichtigkeit der Vereinbarung bzw. Unterhalts- Stopp.

Steuerrecht: Gesetz ändern – halber Kinderabzug bei 50-50 Betreuung, unabhängig von Unterhalt (Petition nötig).

Behördeneffizienz:

Digitalisierung: Akteneinsicht per verschlüsseltem Portal  zwingend machen – keine Vorladungen wie vom EKS.

Kontrolle: Unabhängige Kommission für Kindesschutz (ähnlich EGMR) – jährliche Berichte über KESB-Untätigkeit.

Öffentlichkeit:

Blog (kindlifresserbrunnen.ch): Teile deine Geschichte – das drängt Politiker zum Handeln (Art. 16 BV).

Petition: Auf Change.org – „Reform des Kindesschutzes in der Schweiz“ – Ziel: 10’000 Unterschriften.

https://c.org/TLScBHJyny

Rechtliche Instanzen:

Bundesgericht: Die Bündelung (Art. 42 BGG) könnte Präzedenz schaffen – wir klagen auf Systemversagen.

EGMR: Verletzung Art. 8 EMRK (Familienleben) – ein Urteil könnte Schweiz zwingen, zu reformieren.

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