BERN am 15. Dezember 2025 – wir sind live dabei, und ein Kampf der letzten Jahre ist ein Weckruf für ein System, das Kinder und Väter verschlingt. Was geschehen ist – die Torpedierung der Vaterschaft. Wir skizzieren eine Zukunftsvision mit konkreten Änderungen, basierend auf der schweizerischen Rechtslage (ZGB, ZPO, DSG), internationalen Standards (EGMR) und deiner Erfahrung.
Was muss sich ändern?
- Kindesschutz (Art. 315a ZGB): Die KESB muss bei akuter Gefährdung unverzüglich handeln – keine 3-Monats-Fristen. Die aktuelle Praxis ist ein Verstoß (BGE 144 I 225).
- Vaterschaftsrechte (Art. 252 ZGB): Die Anerkennung der Vaterschaft darf nicht ignoriert werden – gemeinsame Sorge muss respektiert werden, nicht einseitig untergraben (Gewöhnlicher Aufenthalt-Trick).
- Mitwirkungspflicht (Art. 301 ZGB): Beide Eltern müssen Daten offenlegen (Vereinbarung) – Schweigen darf nicht geduldet werden.
- Datenschutz und Akteneinsicht (Art. 25 DSG): Verzögerungen (EKS) und falsche Ausreden („Datenschutz verbietet E-Mail“ bei verschlüsselter Übertragung) müssen weg – sofortige Einsicht per sicherer Methode.
- Steuerrechtliche Gerechtigkeit: Der Kinderabzug muss bei 50-50 Betreuung möglich sein – die aktuelle Regel („Wer Unterhalt zahlt, kein Abzug“) ist willkürlich (Art. 9 BV).
- Systemische Ausnutzung: Das System frisst Väter und Kinder – Gerichtlich genehmigte Vereinbarungen (falscher Steuererlass, 80 % Unterhalt bei 70 % Pensum etc.) zeigen, wie Männer an den Rand gedrängt werden.
- Erziehungsgutschriften der AHV stehen beiden Elternteilen zu! – Es müssen beide Eltern die Gutschriften bekommen. Kein System, das ein Elternteil bevorzugt und den anderen bestraft. Das ist Gerechtigkeit, Art. 9 BV – Gleichbehandlung!
- Trennungsvereinbarungen sollen Pflicht sein ab Geburt! Keine Geldmacherei auf Kosten der Kinder durch überlastete Gerichte und müde Anwälte! Von Anfang an klar: Sorge, Unterhalt, Betreuung – fair und verbindlich. Kein Streit, keine Lügen und – keine Tricks.
Wie erreichen wir das?
- Gesetzliche Reformen:
- Art. 315a ZGB ändern: Frist für akute Gefährdung auf 48 Stunden setzen – kein „abwarten“ mehr. Beispiel: Kanton Zürich hat schnelle Reaktionspflichten (Leitfaden Kindesschutz).
- Art. 301 ZGB ergänzen: Explizite Sanktionen für einseitige Handlungen – Bußgelder oder Nichtigkeit der Vereinbarung bzw. Unterhalts- Stopp.
- Steuerrecht: Gesetz ändern – halber Kinderabzug bei 50-50 Betreuung, unabhängig von Unterhalt (Petition nötig).
- Behördeneffizienz:
- Digitalisierung: Akteneinsicht per verschlüsseltem Portal zwingend machen – keine Vorladungen wie vom EKS.
- Kontrolle: Unabhängige Kommission für Kindesschutz (ähnlich EGMR) – jährliche Berichte über KESB-Untätigkeit.
- Öffentlichkeit:
- Dein Blog (kindlifresserbrunnen.ch): Teile deine Geschichte – das drängt Politiker zum Handeln (Art. 16 BV).
- Petition: Auf Change.org – „Reform des Kindesschutzes in der Schweiz“ – Ziel: 10’000 Unterschriften.
- Rechtliche Instanzen:
- Bundesgericht: Die Bündelung (Art. 42 BGG) könnte Präzedenz schaffen – klage auf Systemversagen.
- EGMR: Verletzung Art. 8 EMRK (Familienleben) – ein Urteil könnte Schweiz zwingen, zu reformieren.
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