Kapitel: Die Beiständin N. – Das Telefonat
Dezember 2025 Die Beiständin N. ruft Kind 1 an – 17 Jahre alt, urteilsfähig und dann das:
Text (rekonstruiert aus Fakten, zensiert): „Am xx. Dezember 2025 rief die Beiständin N. Kind 1 an und fragte: ‚Ist es für dich OK, wenn dein Vater deine Akten bekommt?‘“
Kind 1 (verunsichert): „Hmm… ja… er hat doch die Vollmacht…“
Beiständin N.: „Ach, die Vollmacht? Die ist leider nicht gültig. Nicht überall.“
„Kind 1 ist 17, urteilsfähig – BGE 144 I 225. Die Vollmacht vom 3. Dezember 2025 ist gültig.“
Wir haben die Vollmacht, den Notfall, die Mails etc. die EKS hat einen Riss verursacht.
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