Bern 18. Dezember 2025
Dieser Blog erzählt meinen Fall – einen Vater aus Bern, der seit 11 Jahren gegen eine Praxis kämpft, die Kinder frisst. Wie der Kindlifresserbrunnen in der Altstadt: Es sieht harmlos aus, aber es verschlingt Unschuldige. – Der Weg ist das Ziel, und mein Ziel ist Gerechtigkeit für alle Kinder in strittigen Familien.
Der Anfang – Der heilige Akt und der erste Verrat Alles begann mit der notariellen Beurkundung meiner Vaterschaft am 20. April 2010 in Frankfurt am Main – ein heiliger Akt, der mich als Vater festhielt. Gemeinsame elterliche Sorge.
Am 7. Mai 2014 wurden die Kinder ohne meine Zustimmung entführt – Polizeibericht dokumentiert es. Die Lücke bis zur ersten KESB-Notiz (14. Mai 2014) bleibt ungeklärt. Wo waren die Mädchen in dieser Woche?
Der Wohnort-Trick und die Vereinbarung 2015 2014–2015 meldete die Mutter die Kinder einseitig in die Musterstrasse 77 um – nur für 9 Monate, um den gewöhnlichen Aufenthalt zu stehlen (Einwohnerdienste-Schreiben 9.12.2025). Das Gericht schluckte es. Die Vereinbarung vom 16. Februar 2015: Falscher Steuererlass versprochen (abgelehnt), Unterhalt auf 80 % bei 70 % Pensum und 50 % Betreuung, rückwirkend verschuldet mit 10’000 CHF, alle Erziehungsgutschriften der Mutter. Seit 10 Jahren kein halber Kinderabzug bei Steuern – „Wer Unterhalt zahlt, darf keinen Abzug machen.“
Fakt: 5 Stunden Verhandlung! Ich hätte ALLES unterschrieben, damit die Mädchen wieder nach Hause dürfen!
Vorfälle – Die Behörden schauen zu
- 2020: Vernachlässigung – die Töchter stundenlang allein, Paniknote „wir hatten Angst… Sind bei Papa… Bitte nicht sauer sein!“
- 23. August 2025: Balkonflucht Tochter 2 – Mutter versperrt Türen, Tochter klettert raus (Lebensgefahr). Schwester ruft Polizei, Polizei informiert Beiständin, aber kein Rapport.
- 9. Dezember 2025: Notfall Tochter 1 – allein gelassen, Atemnot, Fieber. Spitalbericht bestätigt virale Infektion mit Dyspnoe.
- 12. Dezember 2025: Beiständin ruft Tochter 1 an, setzt sie unter Druck: „Die Vollmacht deines Vaters ist ungültig.“
Die Behörden – Verzögerung KESB: Frist bis 4. Februar 2026 für Abklärung der Balkonflucht – rechtswidrig (unverzüglich bei Gefahr). EKS: Ihre Vollmacht ist nicht gültig.. Verschlüsselte Mail – Akten dürfen „aus Datenschutzgründen“ nicht per E-Mail, in einer verschlüsselten Mail. Polizei: Untätigkeit – kein Rapport zu Notfall oder Balkonflucht. Gerichte: Vorschüsse hoch, Verzögerungen, Ablehnung superprovisorisch.
Die Hochrechnung Seit 2015: Über 11’430 Kinder in strittigen Verfahren im Kanton Bern (BFS-Daten, KESB-Berichte). Die Praxis in Bern fördert keine Vereinbarungen – es lebe der Streit!
Mein Appell: Ich kämpfe bis zum Bundesgericht und EGMR (Art. 8 EMRK). Auslandwohnsitz (8.10.2025) ist Schutz – von außen gegen das Verzögern. Die Behörden nennen es „unzulässig“ – aber ich bin immer da für meine Töchter.
Das ist mein Fall – kein Einzelfall. Teilt diese Geschichte. Für alle Kinder.
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