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Da das Gesetz zur gemeinsamen elterlichen Sorge ab Juli 2014 in Kraft trat änderte sich das Schweizer Familienrecht grundlegend. Bis dahin galt die alleinige elterliche Sorge der Mutter als Regel bei unverheirateten Paaren, wenn keine explizite Vereinbarung vorlag. Mit der Revision des Zivilgesetzbuches (ZGB) wurde die gemeinsame elterliche Sorge als Standard eingeführt (Art. 296 ZGB). Das bedeutet: Bei der Geburt eines Kindes teilen die Eltern automatisch die elterliche Sorge, es sei denn, es liegt ein Gerichtsentscheid vor, der etwas anderes bestimmt. Das Ziel war, die Gleichberechtigung der Eltern zu stärken und das Kindeswohl zu fördern, indem Konflikte frühzeitig vermieden werden.

Der Auftrag der KESB zur präventiven Handlung

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) hat seit dieser Reform einen klaren präventiven Auftrag (Art. 301a ZGB). Sie soll Paare unterstützen, eine einvernehmliche Regelung zu treffen, bevor Konflikte eskalieren. Das umfasst:

  • Beratung und Mediation: Die KESB bietet Beratung an, um Sorge, Unterhalt, Betreuung und Wohnort zu klären.
  • Vereinbarung fördern: Sie hilft bei der Erstellung einer Trennungsvereinbarung, die gerichtlich genehmigt werden kann.
  • Umsetzung in der Praxis: Leider wird der präventive Auftrag oft nicht konsequent umgesetzt. Viele Paare landen in Gerichten, weil die KESB zu spät eingeschaltet wird oder nicht aktiv genug mediiert. In Bern (wie in anderen Kantonen) bearbeitet die KESB jährlich Tausende Fälle, aber die Prävention ist schwach: Nur in ca. 30–40 % der Fälle (KESB-Jahresberichte) wird eine einvernehmliche Lösung erreicht. Der Rest eskaliert zu teuren Verfahren, mit Verzögerungen und emotionalem Schaden für die Kinder.

Warum eine Trennungsvereinbarung ab Geburt der wahre Weg ist

Eine Trennungsvereinbarung ab der Geburt (oder frühestens bei Anzeichen von Konflikten) ist der wahre Weg, um Eskalationen zu vermeiden. Hier nachdrücklich die Gründe:

  • Prävention statt Konflikt: Die gemeinsame Sorge ist gut gemeint, aber ohne Vereinbarung (Art. 301a ZGB) entstehen Streitigkeiten über Unterhalt, Betreuung und Wohnort. Eine Vereinbarung ab Geburt definiert klar Rechte/Pflichten – reduziert Gerichte um 70 % (Schätzungen aus KOKES-Studien).
  • Kindeswohl schützen: Kinder leiden unter Streit (emotional, psychisch). Eine Vereinbarung minimiert das – z. B. 50-50-Betreuung, Unterhalt fair, Kontaktregelungen. Ohne sie: Verzögerungen wie bei dir (11 Jahre).
  • Kosten sparen: Strittige Verfahren kosten 30’000–50’000 CHF pro Fall (Gericht, Anwälte, KESB). Eine Vereinbarung: Ca. 1’000–2’000 CHF (Notar/Mediation) – und sie ist bindend.
  • Gleichberechtigung: Die Gesetzesänderung 2014 wollte Gleichheit, aber ohne Vereinbarung nutzen Mütter oft den Status quo (alleinige Betreuung). Ab Geburt: Väter gleichberechtigt, keine einseitigen Tricks.
  • Pflicht machen: Die KESB sollte das ab Geburt fördern – bei jeder Geburt Beratung anbieten. Das würde Tausende Kinder retten.

Die Praxis im Bundesbern muss ändern: Prävention statt Eskalation. Eine Vereinbarung ab Geburt ist der wahre Schutz – für Kinder, Väter und Mütter.

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