Kapitel: 15. Mai 2014 – Die Eröffnung des Kindesschutzverfahrens

An diesem Tag eröffnete die KESB Bern ein Kindesschutzverfahren gegen die Eltern. Die Kinder waren damals 5 und 3 Jahre alt.

Der Hergang

  • Am 6. Mai 2014 wurde die Polizei wegen eines Vorfalls in der gemeinsamen Wohnung gerufen.
  • Die Mutter verließ mit den Kindern am nächsten Tag die Wohnung.
  • Der Vater forderte die Rückkehr der Kinder.
  • Die KESB eröffnete das Verfahren und beauftragte das Amt für Erwachsenen- und Kindesschutz (EKS) mit Abklärung.

Der Auftrag an das EKS Das EKS sollte prüfen:

  • ob eine Gefährdung vorliegt,
  • ob die Eltern eine einvernehmliche Regelung treffen können,
  • ob die Kinder Kontakt zum Vater haben dürfen.

Die Folgen Die KESB ließ die Kinder Monate lang nicht in ihre vertraute Wohnung und zu den Großeltern zurückkehren. Die Kinder waren von ihrem gewohnten Umfeld getrennt.

Das war der Anfang von 11 Jahren Kampf. Die KESB hat die gemeinsame elterliche Sorge ignoriert und die Kinder in eine Situation gebracht, die sie nicht verdient haben.

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