An diesem Tag genehmigte die KESB Bern den Bericht der Beiständin für die Jahre 2014 bis 2016. Die Kinder waren damals 8 und 5 Jahre alt.
Der Entscheid im Wortlaut (anonymisiert): Die KESB prüfte den Bericht der Beiständin:
- Die Kinder leben seit 2015 zu 50 % bei jedem Elternteil (Vereinbarung von 2015).
- Die Eltern lösen Konflikte teilweise selbst, teilweise mit Beiständin oder Kinderpsychiaterin.
- Die Beiständin wurde weniger einbezogen als anfangs.
- Die Kinder wirken aufgestellt und gepflegt.
- Die Eltern sind bemüht, aber es gibt weiterhin Streit.
- Die KESB empfahl Fortsetzung der Beistandschaft bis mindestens 31. Dezember 2018.
- Keine Verfahrenskosten – alles zulasten der Staatskasse.
Was das bedeutet Die KESB sah keine akute Gefährdung und ließ die Beistandschaft weiterlaufen.
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