Kapitel: xx. März 2017 – Die Genehmigung des Beistandsberichts

An diesem Tag genehmigte die KESB Bern den Bericht der Beiständin für die Jahre 2014 bis 2016. Die Kinder waren damals 8 und 5 Jahre alt.

Der Entscheid im Wortlaut (anonymisiert): Die KESB prüfte den Bericht der Beiständin:

  • Die Kinder leben seit 2015 zu 50 % bei jedem Elternteil (Vereinbarung von 2015).
  • Die Eltern lösen Konflikte teilweise selbst, teilweise mit Beiständin oder Kinderpsychiaterin.
  • Die Beiständin wurde weniger einbezogen als anfangs.
  • Die Kinder wirken aufgestellt und gepflegt.
  • Die Eltern sind bemüht, aber es gibt weiterhin Streit.
  • Die KESB empfahl Fortsetzung der Beistandschaft bis mindestens 31. Dezember 2018.
  • Keine Verfahrenskosten – alles zulasten der Staatskasse.

Was das bedeutet Die KESB sah keine akute Gefährdung und ließ die Beistandschaft weiterlaufen.

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