Kapitel: xx. Dezember 2020 – Die Gefährdungsmeldung und die Antwort der KESB

An diesem Tag wurde eine weitere Gefährdungsmeldung an die KESB Bern geschickt – und die Antwort kam schnell: „Kein Handlungsbedarf.“

Die Meldung (anonymisiert): Der Vater berichtete über den Vorfall vom x. Dezember 2020: Die Kinder wurden allein gelassen, durch die Mutter. Die Situation belastete die Kinder stark – Angst.

Die Antwort der KESB (vom xx. Dezember 2020): „Liebe Beiständin N.,

Anbei zu Deiner Kenntnis.

Von Seiten der KESB sehe ich vorerst keinen Handlungsbedarf.

Sollte es weitere behördliche Maßnahmen und oder eine (Neu-) Regelung benötigen, dann bitte ich Dich um eine entsprechende Mitteilung.

Vielen Dank und einen schönen Tag.

Gruss (der Vizepräsident)“

Was das bedeutet Die KESB prüfte die Gefährdungsmeldung – und sah keinen Bedarf. Die Kinder litten unter der Situation, aber die Behörde reagierte nicht. Das war ein weiteres Beispiel für die Untätigkeit der Praxis in Bern. Die Kinder brauchten Schutz – nicht Verzögerung.

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