Das Obergericht des Kantons Bern hat meine Berufung gegen den Unterhaltsentscheid des Regionalgerichts vom xx. Oktober 2022 abgewiesen. Die Unterhaltsbeiträge bleiben bestehen – ab Juni 2023 reduziert, aber weiterhin zu zahlen.
Das Urteil im Kern
- Die Herabsetzung gilt ab Rechtskraft: CHF xxx.– / CHF xxx.– bis Juli 2023, dann CHF xxx.– / CHF xxx.–.
- Die Verletzung des rechtlichen Gehörs (AHV-Gutschriften) wurde bestätigt – aber der Antrag war „zu spät“.
- Die Schuldneranweisung bleibt – keine Anpassung.
Kommentar des Anwalts „Die Argumentation ist schwer verständlich und unfair.“ Das Urteil ist rechtlich nicht unhaltbar – ich muss es akzeptieren.
Das zeigt: Selbst bei klaren Fehlern ändert sich nichts. Die Praxis im Bundesbern schützt nicht die Kinder – sie schützt das System.
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