Frankfurt am Main, 11. September 2010
An diesem Tag habe ich den ersten Strafantrag wegen Kindesentzug gestellt. Das Kind 1 war damals 22 Monate alt.
Am nächsten Tag (10. September 2010) – immer noch keine Antwort. Das Kind war nicht in der Kita, nicht beim Arzt. Weitere Versuche scheiterten.
Der Strafantrag Ich stellte den Antrag wegen Kindesentzug bei gemeinsamem Sorgerecht. Die Mutter hatte das Kind ohne meine Zustimmung entfernt – ein klarer Verstoß gegen die gemeinsame Sorge.
Der Rückzug Am 13. September 2010 zog ich den Antrag zurück – in der Hoffnung auf eine Einigung.
Das war der Anfang. Ein heiliger Akt der Vaterschaft – und der erste Bruch. Die Praxis in Deutschland ließ es nicht zu, dass die Mutter das Kind einseitig nahm. Die Wahrheit in der Schweiz wurde vertuscht – aber sie kommt ans Licht.
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