An diesem Tag reichte ich eine dringende ergänzende Beschwerde beim Obergericht des Kantons Bern ein – gegen die Verfügung der KESB Bern-Mittelland vom xx. November 2025 (Ref. xxx-xyz).
Der Kern der Beschwerde Ich forderte sofortige superprovisorische Maßnahmen (Art. 265 ZPO), weil die Gefahr für die Kinder akut ist:
Anträge (superprovisorisch und definitiv):
- Sofortige Aufhebung der Verfügung der KESB vom xx.11.2025
- Sofortige Wegweisung der Mutter aus der Wohnung (Art. 315a ZGB)
- Eventual: Sofortige Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den Vater
- Subeventual: Sofortige Fremdplatzierung der Kinder bei einer geeigneten Pflegefamilie
- Sofortige Absetzung der Beiständin wegen grober Pflichtverletzung und Interessenkonflikts
Dringlichkeitsbegründung Eine Anhörung der Mutter oder der KESB vor Erlass der Maßnahmen würde die Gefahr einer weiteren Eskalation oder Beeinflussung der Kinder massiv erhöhen (vgl. BGer 5A_685/2018).
Die akute Gefährdung zeigt sich in einem wiederkehrenden Muster seit über elf Jahren:
- xx.12.2025: Notfall – eines der Kinder allein gelassen, Atemnot
- Polizeieinsatz xx.08.2025: 14-jährige Tochter flüchtet aus dem 1. Stock, nachdem die Mutter den Ausgang versperrt hat
- xx.12.2020: Beide Kinder stundenlang allein gelassen – panische Flucht zum Vater
- xx.05.2014: Schwere Verletzung unter Obhut der Mutter (Inselspital-Bericht)
Sämtliche Meldungen wurden von der KESB bagatellisiert. Ein weiteres Zuwarten verstößt gegen Art. 13 und 11 UNO-KRK sowie Art. 307 ZGB.
Rechtswidrigkeit der KESB-Verfügung vom xx.11.2025 (Auszug)
- Keine Einholung des Polizeirapports trotz laufendem Strafverfahren
- Bagatellisierung eines manifesten Absturz- und Gewaltrisikos
- 11 Jahre systematische Untätigkeit trotz Beistandschaft seit xx.12.2014
- Rechtsmissbräuchliche Kostenauflage und Unterhaltsfestsetzung
- Ignorieren des laufenden Strafverfahrens – keine Sofortmaßnahmen trotz schwerem Verdacht
Beweisanträge
- Sofortige Einholung des Polizeirapports vom xx.08.2025
- Einholung der Strafanzeige und Akten der Staatsanwaltschaft
- Einholung sämtlicher KESB-Akten seit 2014
- Sofortige Anhörung beider Kinder durch Fachpersonen des Inselspitals
- Einholung der Einkommens- und Vermögenslage der Mutter seit Wegzug nach Zürich
- Einholung meiner Steuererklärungen der letzten 10 Jahre (Nachweis verweigerter Kinderabzüge)
- Einholung der grundlegend falschen Unterhaltsvereinbarung 2015
- Beweis für schwere psychische Misshandlung der Kinder durch die Mutter (2018–2025)
- Aktuelle schwere Verhaltensprobleme eines Kindes an der Schule (E-Mail-Kette xx.11.2025)
- Einholung der Betreibungsakten 2024 (Zahnspange)
Fazit Die Praxis im Bundesbern bagatellisiert seit Jahren schwerste Gefährdungen. Die Kinder brauchen jetzt Schutz – nicht weitere Verzögerungen.
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