Erziehungsgutschriften – seit 2015

Bern 22. Dezember 2025

Seit 1. Januar 2015 gilt in der Schweiz die gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall (Art. 296 ZGB). Das hat auch Auswirkungen auf die Erziehungsgutschriften – und genau hier liegt einer der größten Punkte der Praxis im Bundesbern.

Was sind Erziehungsgutschriften?

Das sind fiktive Beitragsjahre in der AHV, IV und ALV. Sie erhöhen die spätere Rente, weil Eltern (meist Mütter) während der Kindererziehung nicht oder weniger arbeiten. Pro Kind und Jahr gibt es 1 Gutschrift (max. 3 Kinder).

Was hat sich 2015 geändert?

  • Vor 2015: Die Erziehungsgutschrift ging ausschließlich an die Mutter – auch bei gemeinsamer Sorge.
  • Ab 2015: Bei gemeinsamer elterlichen Sorge werden die Gutschriften 50/50 geteilt (Art. 29 AHVG). Das ist logisch: Beide Eltern erziehen das Kind.

Was passiert in der Praxis im Bundesbern?

In der Vereinbarung von 2015 wurde festgehalten, dass alle Erziehungsgutschriften der Mutter angerechnet werden. Das ist rechtswidrig seit 2015.

Der Vater verliert dadurch Beitragsjahre → niedrigere AHV-Rente im Alter. Die Mutter profitiert doppelt: volle Gutschriften + Unterhalt.

Die KESB, Gerichte und AHV-Ausgleichskasse ignorieren das – trotz klarer Gesetzeslage. Die Praxis im Bundesbern lässt den Vater leer ausgehen.

Warum das problematisch ist

  • Finanziell: Der Vater verliert Rentenansprüche für 18 Jahre Kindererziehung.
  • Ungleichheit: Die Mutter bekommt alles – obwohl die Betreuung seit 2015 50/50 ist.
  • Systemversagen: Die KESB hätte das verhindern müssen – stattdessen wurde die Vereinbarung genehmigt.

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