An diesem Tag wurde eine Vereinbarung zwischen den Eltern vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland getroffen – eine Vereinbarung, die die Kinder weiter gegen den Vater stellte, vertreten durch die Mutter.
Der Inhalt der Vereinbarung (anonymisiert): Die Parteien einigten sich:
- Die Kinder stehen unter gemeinsamer elterlicher Sorge, mit weitergeführter Beistandschaft.
- Betreuung: Ab März 2015 abwechselnd je eine Woche bei jedem Elternteil (50-50), beginnend mit einem kurzen Wochenende am 2. März. Sommerferien 2015: 2 Wochen beim Vater, Rest bei der Mutter. Später 50-50 Schulferien.
- Unterhalt: Der Vater zahlt rückwirkend CHF 10’000, dann ab Januar 2015 monatlich CHF 820 (80 % aber in Realität 70% Beschäftigung, Mutter auf Sozialhilfe). Anpassung ab 2027 bei 100 %-Tätigkeit beider.
- Kostenaufteilung: Der Vater erhält Steuererlass (Abänderungsvorbehalt), Mutter übernimmt Krankenkasse/Schulkosten. Jährliche Einkommensmitteilung erforderlich.
- Erziehungsgutschrift: Der Mutter angerechnet.
- Kosten: Gerichtskosten CHF 1’500 halbiert, unentgeltliche Rechtspflege gewährt.
Der Entscheid Das Gericht genehmigte die Vereinbarung und schloss das Verfahren CIV 14 xxxx. Unentgeltliche Rechtspflege wurde bewilligt, Kosten geteilt.
Was das bedeutet Die Kinder – vertreten durch die Mutter – zwangen den Vater in eine Unterhaltsvereinbarung, obwohl die Trennung frisch war. Die Praxis im Bundesbern ließ zu, dass die Mutter die Kinder als Werkzeug nutzte, um ihre Interessen durchzusetzen. Der Vater musste rückwirkend zahlen, obwohl keine klare Regelung bestand.
Das war der Beginn von 11 Jahren Kampf – eine Vereinbarung, die auf Druck und Ungleichheit basiert.
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