Die Gefährdungsmeldung der Mutter

Die Mutter reichte eine Gefährdungsmeldung bei der KESB Bern ein. Die Kinder – damals 8 und 6 Jahre alt – wurden als betroffen dargestellt, während die Mutter die Kontrolle über die Situation beanspruchte.

Der Inhalt der Meldung (anonymisiert): Die Mutter beschrieb:

  • Seit der Gerichtsentscheidung vom 2015 gibt es gemeinsame elterliche Sorge und wöchentliche Betreuung abwechselnd bei beiden Elternteilen, mit Beistandschaft.
  • Die Vereinbarung funktioniert schlecht. Sie listete Probleme auf:
    • Erziehungsmassnahmen: Die Kinder wurden am x.–xy. September 2016 gegen ihren Willen auf einen Bauernhof gebracht – als Strafe. Trotz Einspruch der KESB und der Mutter ignorierte der Vater dies. Die ältere Tochter zeigte danach Anzeichen von Traurigkeit und Depression.
    • Wohnsituation: Die Kinder übernachten an vier verschiedenen Orten (Vater, Großmutter, neue Partnerin), was ihre Schulwegzeit verlängert und den Kontakt zu Freunden einschränkt.
    • Betreuungsplan 2017–2018: Der Vater stimmte kurzfristig Änderungen ab, was die Kinder destabilisiert.
    • Streitigkeiten: Konflikte mit der neuen Partnerin des Vaters, inklusive Vorwürfe körperlicher Züchtigung, belasten die Kinder.
    • Schulsituation: Die ältere Tochter hat Legasthenie, soll die zweite Klasse wiederholen – der Vater blockiert eine gemeinsame Entscheidung.
    • Identitätskarten/Reisepässe: Der Vater verweigert die Ausstellung, obwohl die Mutter für Reisen plant.

Sie forderte:

  • Einen verbindlichen Betreuungsplan innerhalb zwei Wochen.
  • Einen neuen Beistand.
  • Entscheidungen über Schulwiederholung und Ausweise.

Was das bedeutet Die Kinder wurden als Opfer dargestellt, während die Mutter die Behörden aktivierte. Die Praxis im Bundesbern ließ solche Meldungen zu, ohne die gemeinsame Sorge zu wahren. Der Vater wurde als Verursacher gebrandmarkt – ohne Beweise.

Das war ein weiterer Schritt in 11 Jahren Kampf. Die Wahrheit kommt jetzt ans Licht.

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