Kapitel: xx. Mai 2015 – Die Einstellung der Strafverfahren

Heute wurde das Strafverfahren gegen beide Elternteile eingestellt – ohne dass die Wahrheit ans Licht kam.

Der Vorfall vom x. Mai 2014 Die Polizei wurde wegen „häuslicher Gewalt“ gerufen. Die Mutter verließ mit den Kindern die gemeinsame Wohnung und ging wohin? Ich habe sofort gehandelt und die Kinder zurückgefordert.

Die KESB eröffnete ein Verfahren, die Polizei erstellte einen Rapport. Aber das Strafverfahren wurde gegen mich und die Mutter sistiert (eingefroren) – und am xx. Mai 2015 endgültig eingestellt (Art. 55a StGB).

Die Einstellung

  • Keine Verurteilung.
  • Keine Entschädigung.
  • Keine Genugtuung.
  • Jede Partei zahlt 150 CHF Verfahrenskosten.

Das bedeutet: Die Polizei hat den Vorfall nicht geklärt. Die KESB hat die Kinder 9 Monate lang von ihrem zu Hause und den Großeltern getrennt – ohne dass die Wahrheit ans Licht kam.

Diese Praxis in Bern ließ die Mutter die Kinder einseitig ummelden (Trick). Ich wurde als „Gefährder“ behandelt – ohne Beweise. Die Kinder litten – und niemand wurde zur Verantwortung gezogen.

Das war der Anfang von 11 Jahren Kampf. Die Wahrheit wurde vertuscht. Aber sie kommt ans Licht – jetzt.

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