Kapitel: 27. Mai 2014 Präsidialentscheid Vorsorgliche Maßnahme der KESB

– 9 Monate Trennung von zu Hause und Großeltern

Die KESB hat im Jahr 2014/2015 Maßnahmen angeordnet, die die Töchter 9 Monate lang (vom Mai 2014 bis Februar 2015) von ihrem gewohnten Lebensumfeld und den Großeltern getrennt hat. Das geschah durch den sogenannten gewöhnlichen Aufenthalts-Trick:

  • Wie es ablief: Die Mutter meldete die Kinder einseitig um – ohne meine Zustimmung und ohne Gerichtsentscheid. Das war möglich, weil die KESB keine sofortige Prüfung der Wohnsitzänderung vornahm und die gemeinsame elterliche Sorge (seit 2010 notariell beurkundet) ignoriert hat.
  • Folge: Die Kinder lebten 9 Monate lang nicht mehr in ihrer vertrauten Umgebung, bei mir und den Großeltern. Die Großeltern – ihre sichere Anlaufstelle – waren plötzlich nicht mehr erreichbar.
  • Rechtswidrigkeit: Die KESB hätte sofort intervenieren müssen – stattdessen ließ sie die einseitige Ummeldung zu, was die Mutter nutzte, um die Vereinbarung 2015 vorzubereiten.
  • Gemeinsame Sorge: Seit 2010 notariell beurkundet – die KESB ignorierte das und ließ die Mutter einseitig handeln.
  • Vorsorgepflicht: Art. 307 Abs. 1 ZGB – die KESB muss bei Gefährdung sofort handeln. Stattdessen wurde die Trennung provisorisch genehmigt – ohne Beweis einer akuten Gefahr durch den Vater.
  • Am 4. November 2014 wurde das Verfahren betreffend Häuslicher Gewalt sistiert (auf Antrag beider Seiten).Die Sistierung wurde innerhalb von 6 Monaten nicht widerrufen.

Warum das so gravierend ist

  • Kindeswohl: 9 Monate Trennung von zu Hause und Großeltern – das ist eine massive psychische Belastung für Kinder (damals 6 und 3 Jahre alt).
  • Vorsorgepflicht der KESB: Seit der Reform 2014 hätte die KESB handeln müssen – stattdessen wurde der Trick geduldet.
  • Langfristige Folgen: Diese 9 Monate legten den Grundstein für 11 Jahre Konflikt – und die KESB hat bis heute nichts korrigiert.

Die Mutter und KESB nutzten Häusliche Gewalt als Begründung für provisorische Maßnahmen: Kinder bei der Mutter, begleiteter Kontakt). Das war ein Fehler, denn es gab keinen Beweis einer Gefahr durch mich.

Das ist kein Versehen – das ist systematisches Versagen der Praxis im Bundesbern.

This post is also available in: Deutsch

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen