– 9 Monate Trennung von zu Hause und Großeltern
Die KESB hat im Jahr 2014/2015 Maßnahmen angeordnet, die die Töchter 9 Monate lang (vom Mai 2014 bis Februar 2015) von ihrem gewohnten Lebensumfeld und den Großeltern getrennt hat. Das geschah durch den sogenannten gewöhnlichen Aufenthalts-Trick:
- Wie es ablief: Die Mutter meldete die Kinder einseitig um – ohne meine Zustimmung und ohne Gerichtsentscheid. Das war möglich, weil die KESB keine sofortige Prüfung der Wohnsitzänderung vornahm und die gemeinsame elterliche Sorge (seit 2010 notariell beurkundet) ignoriert hat.
- Folge: Die Kinder lebten 9 Monate lang nicht mehr in ihrer vertrauten Umgebung, bei mir und den Großeltern. Die Großeltern – ihre sichere Anlaufstelle – waren plötzlich nicht mehr erreichbar.
- Rechtswidrigkeit: Die KESB hätte sofort intervenieren müssen – stattdessen ließ sie die einseitige Ummeldung zu, was die Mutter nutzte, um die Vereinbarung 2015 vorzubereiten.
- Gemeinsame Sorge: Seit 2010 notariell beurkundet – die KESB ignorierte das und ließ die Mutter einseitig handeln.
- Vorsorgepflicht: Art. 307 Abs. 1 ZGB – die KESB muss bei Gefährdung sofort handeln. Stattdessen wurde die Trennung provisorisch genehmigt – ohne Beweis einer akuten Gefahr durch den Vater.
- Am 4. November 2014 wurde das Verfahren betreffend Häuslicher Gewalt sistiert (auf Antrag beider Seiten).Die Sistierung wurde innerhalb von 6 Monaten nicht widerrufen.
Warum das so gravierend ist
- Kindeswohl: 9 Monate Trennung von zu Hause und Großeltern – das ist eine massive psychische Belastung für Kinder (damals 6 und 3 Jahre alt).
- Vorsorgepflicht der KESB: Seit der Reform 2014 hätte die KESB handeln müssen – stattdessen wurde der Trick geduldet.
- Langfristige Folgen: Diese 9 Monate legten den Grundstein für 11 Jahre Konflikt – und die KESB hat bis heute nichts korrigiert.
Die Mutter und KESB nutzten Häusliche Gewalt als Begründung für provisorische Maßnahmen: Kinder bei der Mutter, begleiteter Kontakt). Das war ein Fehler, denn es gab keinen Beweis einer Gefahr durch mich.
Das ist kein Versehen – das ist systematisches Versagen der Praxis im Bundesbern.
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